Ganz einfach durch den Zulassungsdschungel

Neue Felgen sind eine großartige Sache – schließlich können sie einem Auto einen ganz neuen, frischen Look verleihen und sogar die Fahreigenschaften verbessern. Natürlich müssen die Räder dabei nicht nur optisch, sondern auch technisch zum Fahrzeug passen. Um das zu garantieren, sind Räder – zumindest nach deutschem Recht – genehmigungspflichtige Bauteile. Damit Autofahrer auch nach dem Radwechsel sicher unterwegs sind, gibt es für Felgen von RIAL, je nach Radtyp, verschiedene technische Gutachten. Diese sind auf der Homepage unter https://rial.de/gutachten/ zu finden. Aus ihnen geht hervor, welches Rad zu welchem Fahrzeug passt und ob ein Verwaltungsverfahren – zum Beispiel eine Abnahme durch den TÜV – nötig.

ECE-Betriebserlaubnis
Sozusagen der Joker unter den Gutachten ist die ECE-Betriebserlaubnis. Mit diesem Gutachten bestätigt die ECE (European Commission of Europe), dass das Bauteil alle erforderlichen Prüfungen und Genehmigungsverfahren bereits erfolgreich durchlaufen hat.
Ein Rad mit ECE-Genehmigung entspricht technisch einem Rad des Erstausrüsters (OE; Original Equipment), beispielsweise sind Radgröße, Einpresstiefe und Mittenlochbohrung identisch.

Wenn eine ECE-Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, kann das Rad in Verbindung mit dem Serienreifen einfach am Fahrzeug montiert werden, ohne dass irgendwelche weiteren Schritte – weder in technischer noch rechtlicher Hinsicht – erforderlich sind. Im Unterschied zu einem Teilegutachten ist auch kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere nötig. Mit der ECE-Betriebserlaubnis heißt es also: Felge kaufen, montieren, losfahren!

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Dieser Gutachtentyp enthält Informationen über die ABE-Nummer, mit der das Rad beim Kraftfahrbundesamt registriert ist, Radgröße, Einpresstiefe, Lochzahl und -kreis, Befestigungsmittel etc. Im Regelfall ist es bei der ABE ähnlich einfach wie bei der ECE-Genehmigung: Es ist keine Änderungsabnahme nötig, man kann also direkt nach der Montage losfahren. Ausnahmen gibt es ggf. bei starken Abweichungen zur Serie des jeweiligen Fahrzeugs. Überall dort, wo bei den Auflagen eine A01 im Gutachten vermerkt ist, sind Änderungsmaßnahmen und somit auch eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Egal, welche Variante der ABE eure neuen Felgen haben: Eine Kopie des Gutachtens muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden, sonst droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld!

Teilegutachten (TGA) § 19 (3)
Hat ein Rad weder eine ECE- noch ABE-Genehmigung, liegt bei unseren Rädern immer ein Teilegutachten vor. In der Regel ist das bei Felgen der Fall, die deutlich von den OE-Rädern abweichen. Das Teilegutachten nach § 19 (3) StVZO enthält, wie auch die ABE, alle notwendigen technischen Daten und Anweisungen, um sicherzustellen, dass die Montage sachgerecht erfolgt und keine illegalen Bauteile am Auto montiert werden.

Im Teilegutachten werden zum Beispiel alle technischen Daten zu dem Rad sowie mögliche Rad- und Reifenkombinationen und ggf. notwendige Änderungen am Fahrzeug vorgegeben, die unbedingt einzuhalten sind. Im Gegensatz zu ECE- oder ABE-Genehmigung ist bei einem Teilegutachten unbedingt eine Abnahme durch einen Sachverständigen notwendig, damit das Fahrzeug weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen darf. Sprich: Direkt nach der Montage geht es erst einmal zu TÜV, DEKRA und Co.

Hier wird genau überprüft, ob die vorliegende Kombination aus Gutachten, verbautem Teil und Fahrzeugtyp zulässig ist. Der Sachverständige wirft auch einen prüfenden Blick auf die Qualität des Umbaus. Hat er keine Beanstandungen, stellt er eine Eintragung nach StVZO §19 (3) aus, die sogenannte Anbaubescheinigung. Wichtig ist, dass man sich die Modifikation anschließend auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lässt.