ECE und ABE – Regelkunde muss sein
Haben Sie einen Satz neuer Felgen für Ihr Fahrzeug im Auge? Dann geht es leider nicht ohne ein bisschen Regelkunde. Denn auch bei den schönsten Leichtmetallfelgen muss von fachkundiger Seite genehmigt sein, dass sie an dem jeweiligen Fahrzeug gefahren werden dürfen. Grundsätzlich gestattet die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) den Betrieb eines serienmäßig hergestellten Kraftfahrzeugs. In den zugehörigen Zulassungspapieren sind alle freigegebenen Rad-und Reifengrößen vermerkt. Alufelgen sind meist nicht in der ABE des Fahrzeugs aufgeführt.
Wer sich für Leichtmetallfelgen interessiert – oder gar schon ein paar Wunschmodelle in der engeren Auswahl hat –, kann auf mehreren Wegen sicherstellen, dass ihr Betrieb erlaubt ist. Die erste und einfachste Variante ist das ECE-Prüfzeichen der Economic Commission of Europe. Es besteht aus einem großen E im Kreis und einer Prüfnummer.
Das ECE-Emblem zeigt an, dass die Felge ohne weitere Prüfungen und Abnahmen mit dem jeweiligen Fahrzeug betrieben werden darf – einfach Felge mit freigegebenen Reifen montieren und losfahren. Ein ECE-zertifiziertes Bauteil darf ohne einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere betrieben werden. Die Regelung gilt in allen am ECE-Verfahren teilnehmenden Ländern, zu denen neben Deutschland auch Österreich und die Schweiz gehören.
Die zweite Variante der Betriebserlaubnis von Felgen ist eine gesonderte Fahrzeugteile-ABE. Sie erlaubt die Verwendung von Alufelgen ohne zusätzliche Begutachtung durch Prüfdienste. Technische und rechtliche Voraussetzung ist allerdings, dass sich Fahrwerk und Bremsanlage des Fahrzeuges im Originalzustand befinden.
Die Fahrzeugteile-ABE beantragen die Hersteller für vielfältige Rad-Reifen-Fahrzeug-Kombinationen. Der TÜV erteilt sie nach intensiven Tests. Die Fahrzeugteile-ABEs liegen Felgen beim Neukauf bei und stehen im Internet zum Download bereit. Die aktuellen Gutachten zu allen RIAL Rädern finden Sie hier.
Und es ist wichtig, die Fahrzeugteile-ABE in der Hand beziehungsweise im Fahrzeug zu haben: Im Unterschied zum ECE-Zeichen ist es vorgeschrieben, die zu den Felgen gehörende Fahrzeugteile-ABE immer mitzuführen – ansonsten droht ein Bußgeld von 10 Euro. Weil es um Ihre Sicherheit geht, sind auch andere Sanktionen rund um die Betriebserlaubnis ganz schön happig: Wer etwaige Auflagen einer ABE nicht umsetzt, erhält ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer keine ABE besitzt, fährt ohne Zulassung und muss mit drei Punkten sowie 75 Euro Bußgeld rechnen. Denken Sie also bitte daran, die ABE aktuell zu halten und führen Sie sie immer mit!