Mit dem Fahrzeugschein zur richtigen Felge

Ganz am Anfang steht der Wunsch, sich neue Leichtmetallfelgen anzuschaffen. Aber gleich danach kommt die praktische Frage, welche Felgen eigentlich zum eigenen Fahrzeug passen und dafür zugelassen sind. Die wichtigste Hilfe, um diese Frage zu klären, ist der Fahrzeugschein. Er heißt seit dem 1. Oktober 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I und sein Aufbau hat sich geringfügig geändert. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist übrigens der Fahrzeugbrief.

Für die Auswahl der richtigen, zugelassenen Felgen mithilfe der Zulassungsbescheinigung sind die Typschlüsselnummer (TSN) und die Achslast relevant. Die TSN ist ein alphanummerischer Code, der sich aus der vierstelligen Herstellerschlüsselnummer (HSN) und einem Feld mit weiteren Ziffern zusammensetzt, die den Fahrzeugtyp spezifizieren. Sie finden sich unter den Punkten 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung. Bei Fahrzeugscheinen, die bis zum 30.9.2005 ausgestellt wurden, steht die TSN unter den Punkten 2 und 3.

Die Achslast ist als die maximale Last definiert, die die Räder einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen dürfen. Die Achslast wird in Kilogramm angegeben und gelegentlich auch als Achsfahrmasse, Radsatzfahrmasse oder Radsatzlast bezeichnet. In der Zulassungsbescheinigung steht die Achslast unter den Punkten 7.1 und 7.2. Die Nummerierung hat sich beim Wechsel vom Fahrzeugschein zur Zulassungsbescheinigung nicht geändert.

Sind die TSN und die Achslast bekannt, lassen sich die für das eigene Fahrzeug zugelassenen Felgen ganz einfach im Felgenkonfigurator von RIAL finden. Der Anschaffung neuer Felgen steht nun nichts mehr im Wege – außer vielleicht, dass es natürlich auch im Feld der zugelassenen RIAL Felgen eine riesige Auswahl gibt …